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Neue Petition gestartet: Nebenverdienste für KSK-versicherte Künstler*innen erlauben!

Viele freiberufliche Künstler*innen sind in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Wenn die Nebenverdienste aus nicht künstlerischer selbstständiger Tätigkeit mehr als 5400,- € im Jahr betragen, erlischt die Möglichkeit, bei der KSK krankenversichert zu bleiben. Das ist so nicht hinnehmbar und für viele ein großes Problem. Also, mitzeichnen und teilen. Diese Regelung ist aus mehreren Gründen problematisch. Besonders zu der Zeit der Pandemie, aber auch grundsätzlich. Viele sind darauf angewiesen, zusätzlich Geld zu verdienen. Für Künstler, die ja ihre freiberufliche Tätigkeit nicht einstellen, sind Honorarjobs wichtig und oft die einzige Möglichkeit. Außerdem entsprechen diese Jobs oft dem Berufsbild. Für den Versicherten bleibt dann nur die private Krankenversicherung, die sich viele trotzdem nicht leisten können, weil ein viel zu hohes Grundeinkommen vorausgesetzt wird. Das zwingt die Künstler dann unverschuldet in die Sozialsysteme.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2021/_02/_01/Petition_120536.html

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Regionale Unterschiede bei November- & Dezemberhilfen? Betroffene gesucht!

Seit vergangener Woche erreichen uns erste Hinweise, dass in einigen Bundesländern Antragsteller*innen einiger Branchen möglicherweise nicht berechtigt sind, November-/Dezemberhilfen zu beziehen, obwohl in anderen Bundesländern die selben Branchen durchaus berechtigt sind. Erste Hinweise zu Rückforderungen sollen durch die beteiligten Steuerberater*innen ebenfalls bereits ergangen sein.

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Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann ab sofort online beantragt werden

Ab sofort (Stand: 16.02.2021, 13:00 Uhr) kann die NEUSTARTHILFE beantragt werden. Der Antrag ist ausschließlich durch die Antragssteller selbst und mit einem ELSTER-Zertifikat möglich.

Folgender Link für direkt zum Antrag:
https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Alle Infos dazu, wer antragsberechtigt ist und wie das Verfahren funktioniert finden sich in folgenden FAQs:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html

Wir empfehlen sehr, diese FAQs nicht nur genau durchzulesen, sondern am besten auch auszudrucken und zusammen mit einem Ausdruck des Antrages aufzubewahren. In der Vergangenheit wurden häufig Antragsbedingungen und FAQs von Hilfprogrammen nachträglich verändert.

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Vorsicht bei der Beantragung von “Überbrückungshilfe III”

Seit Mittwoch, 10. Februar 2021, können über “Prüfende Dritte” Anträge für die “Überbrückungshilfe III” gestellt werden. Allerdings noch NICHT für die “Neustarthilfe im Rahmen von Überbrückungshilfe III”, die insbesondere für Soloselbständige und Kleinunternehmer*innen, die nur geringe Betriebskosten haben, interessant wäre.

Hier kann man theoretisch einen einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro für den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 beantragen. Aber Vorsicht: Nicht mehr, wenn man zuvor bereits die Erstattung fixer Kosten über die “Überbrückungshilfe III” beantragt hat! “Neustarthilfe im Rahmen von Überbrückungshilfe III” und “Überbrückungshilfe III” schließen sich gegenseitig aus. Diese Information ist bisher kaum zu finden.

Und noch problematischer: Da die “Neustarthilfe im Rahmen von Überbrückungshilfe III” noch gar nicht beantragt werden kann, könnten viele in die Versuchung kommen, erstmal die Erstattung einiger Fixkosten über “Überbrückungshilfe III” zu beantragen. Und später dann einen Antrag die “Neustarthilfe” zu stellen. Genau das geht aber nicht – Wer jetzt einen Antrag stellt, kann später keine “Neustarthilfe” mehr beantragen.

Quellen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210210-antragstellung-fuer-ueberbrueckungshilfe-lll-ist-gestartet.html

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html

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Dezemberhilfe kann beantragt werden

Auf den Seiten der Überbrückungshilfe kann nun auch pünktlich zu Weihnachten die Dezemberhilfe beantragt werden.

Wir empfehlen allen Antragssteller*innen dringend, sich die jeweils geltenden FAQ zum Zeitpunkt der Antragstellung auszudrucken und gut aufzubewahren! Unabhängig von der Art der Antragsstellung (Direktantrag/prüfende Dritte)!

Zur Antragstellung geht es hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

FAQ der ausserordentlichen Wirtschaftshilfe angepasst

Dementsprechend wurden bereits am 17.12.2020 die FAQ um Formulierungen zur Dezemberhilfe erweitert.

Achtung: Unternehmen und Soloselbständige, die den Geschäftsbetrieb erst auf Grundlage späterer Beschlüsse (zum Beispiel der Bund-Länder Beschluss vom 13. Dezember 2020) einstellen mussten, gelten nicht als direkt Betroffene im Sinne der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe.

(FAQ 1.2)

Der Direktantrag ähnelt dem Antrag der Novemberhilfe, daher gelten unsere Tips auch für die Dezemberhilfe:

3 kleine hilfreicheTips für den Antrag:

1. Falls ihr euch bzgl. der Branche unsicher seid, findet ihr hier eine Übersicht des Branchenschlüssels mit weiterführenden Erklärungen: Branchenschlüssel: Klassifikation der Wirtschaftszweige rechts unter “Auswahl”: ->”Wirtschaftszweigklassifikationen”, -> “Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ)”, -> “Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)”: dann unter der Überschrift auf die Schaltfläche “auswählen” klicken

2. Für die Angabe eures Monats/Jahresumsatzes werden nur ganze Zahlen akzeptiert, also verzichtet auf Komma und Centbeträge.

3. “Dauer der Schließung des Unternehmens”: der Wert für Dezember kann maximal 31 betragen

Für viele, die ihren Antrag über prüfende Dritte stellen werden, wird sich die Antragstellung für Dezemberhilfe wahrscheinlich ins neue Jahr verschieben. Die meisten Steuerberater und -kanzleien bearbeiten über die Weihnachtsfeiertage keine Anträge mehr.

Unseren ursprünglichen Beitrag zur Novemberhilfe findet ihr hier:

Warum Solo-Selbstständige zusätzlich auf die Überbrückungshilfe 2 achten sollten

Vielen Steuerberatern verschafft diese Feiertagspause etwas Luft und Zeit. Denn mit den Änderungen der FAQ der Überbrückungshilfe II änderte sich für die prüfenden Dritten einiges, womit leider zahlreiche Fragen aufgekommen sind. Viele Steuerberater und die Steuerberaterkammern sind in Bezug auf die konkrete Auswirkung bei den beihilferechtlichen Fragestellungen extrem verunsichert.

Fest steht, dass ÜberbrückungshilfeII nur gewährt wird, wenn im Abrechnungszeitraum von September bis Dezember ein Verlust erzielt wurde.

Die Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht mit ihren FAQ folgenden Hinweis:

„Bitte beachten Sie: Wir können Ihre Anfragen zum Beihilferecht nicht beantworten und haben
das BMWi hierzu um Klarstellung gebeten. Zu den diversen beihilferechtlichen Fragestellungen
wird es darum zeitnah weitere Informationen des BMWi geben.“

(Quelle)

Ob dies auch Auswirkungen auf die November- und Dezemberhilfe hat, ist aktuell nicht bekannt. Es lohnt sich jedoch einen Blick in den Beitrag der Ecovis zu werfen und die Entwicklungen zur Überbrückungshilfe 2 im Auge zu behalten (Quelle). Auch auf den Seiten des VGSD wird der aktuelle Artikel empfohlen:

“Die steuerberatenden Kollegen der Ecovis haben dazu einen sehr lesenswerten Blogbeitrag verfasst, den ich euch dringend ans Herz legen möchte. Er beleuchtet auch das Zusammenspiel der verschiedenen Hilfen und ihre Abhängigkeiten zueinander. Das ist für alle interessant die Überbrückungshilfe II  beantragt haben sowie für alle die Novemberhilfe & Co. beantragt haben oder beantragen wollen.”

Branko Trebsche (Quelle)

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Kunstaktion vor den Berliner Ministerien

“Ihr lasst niemanden allein? – Überlasst Kabarett den Profis!”

#Wirschaftskrise

Heute am 01.12.2020 statteten wir demMinisterium für Arbeit und Soziales, sowie dem Bundesfinanzministerium eine persönlichen Besuch ab.

Die Aktion selbst ist eine gemeinsame Kooperation vom “Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland” (VGSD) e.V., der “Initiative Kulturschaffender in Deutschland” (IKiD) und “Künstler! Hilfe! Jetzt!”.

Bereits vor einigen Wochen hatte der VGSD öffentlich dazu aufgerufen, kurze präzise Aussagen zu sammeln, die die Betroffenen der Politik gerne sagen würden. Das “Best of” der Einsendungen hat es in die heutige Kunstaktion geschafft.

Eine zweistellige Zahl von Künstlerinnen und Künstlern hat dabei als lebende Plakatträger die vorbeilaufenden Besucher und Mitarbeiter der Ministerien mit der traurigen Realität konfrontiert, dass zahllose Soloselbstständige neun Monaten nach Beginn der Corona-Krise noch immer keine wirksame Hilfe erhalten haben.Auf ihren Schildern transportieren sie Sprüche wie “Unternehmerhohn: Die Löcher in euren Hilfen sparen uns kaputt” oder “Überbrückungshilfe ist, wenn alle staunen, wie toll du abgenommen hast.”

Die Kunstaktion wurde inspiriert von den ikonographischen Bildern von Arbeitern und Angestellten während der Wirtschaftskrise in den 20er/30er-Jahren, die arbeitssuchend ebenfalls mit Schildern auf der Straße auf ihre schwierge Situation aufmerksam gemacht haben. Die Aktion selbst knüpft an eine Strategie des Mikrotargeting an. Unser Ziel war es, die mangelnden Hilfen für Selbstständige als Gesprächsthema einmal auf diesem Weg in die Ministerien zu tragen.

Petitionsausschusssitzung am 07.12.2020

Gleichzeitig möchten wir damit auch auf die Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestags am Montag, den 07.12.2020, aufmerksam machen: VGSD-Vorstand Andreas Lutz wird als Initiator der erfolgreichen Bundestags-Petition (58.485 Mitzeichner!) der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) deren Forderungen und Verbesserungsvorschläge vortragen. Ihr Ziel ist neben wirksamen Corona-Hilfen eine bürokratie- und belastungsarme Zeit, die den Selbstständigen den Wiederaufbau von Rücklagen und Altersvorsorge ermöglicht.

Doch warum ausgerechnet diese beiden Ministerien?

Die Entwicklungen der letzten Wochen bezüglich wirtschaftlicher Hilfen für Solo-Selbstständige und Freischaffende erwecken den Eindruck, als wolle vor allem Arbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit Finanzminister Olaf Scholz an dem (ihrer Meinung nach bewährten) Konzept der Grundsicherung zur Deckung der Lebenshaltungskosten für Solo-Selbstständige festhalten. Die jetzt schon kritisierte Neustarthilfe wird in den Medien großzügig als zusätzliche Fixkostenpauschale angepriesen. Warum auch diese geplante Hilfe bereits vor der Antragstellung für Unmut sorgt, könnt ihr beim VGSD nachlesen:

Reaktionen von Verbänden und Betroffenen

Reaktionen aus der Politik


Dabei hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier nach Monaten endlich Verständnis für die Lebensrealität der Selbstständigen gezeigt und sich mit der Umsetzung des Unternehmerlohns vertraut gemacht.

(Vergl. VGSD hier )

Eine Lösung nach dem Beispiel Baden-Württembergs oder Österreichs scheint aber nicht zur Debatte zu stehen, solange die Grundsicherung weiterhin als geeignetes Instrument zum Krisenmanagement für Solo-Selbstständige verkauft wird!

vgl. Betrachtung zur Grundsicherung (Mai 2020)

Galerie zur Aktion:

Wir bedanken uns ganz besonders beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. – VGSD für die erfolgreiche Zusammenarbeit, bei all unseren Akteuren, Artisten und Künstlern vor Ort für ihre tatkräftige Unterstützung, vor allem bei den Kollegen von Künstler Hilfe Jetzt! Ein großer Dank geht auch an Photoristique, Fabio Zimmermann, Collins Brothers und Peter Groth für die tollen Momentaufnahmen, an alle Medienvertreter und interessierten Gesprächspartner vor Ort, und natürlich an die Polizei Berlin für den reibungslosen und professionellen Ablauf!

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Novemberhilfe: Direktantrag für Solo-Selbstständige ist freigeschaltet

Die lang ersehnten Anträge zur “Novemberhilfe” (auch “außerordentliche Wirtschaftshilfe November”) können ab heute gestellt werden. Für Solo-Selbstständige, die eine Fördersumme von 5000 € nicht überschreiten, ist der Direktantrag ohne Steuerberater oder prüfende Dritte möglich:

Zum Direktantrag geht es hier: Novemberhilfe Solo-Selbstständige

Wichtige Hinweise:

Quelle: FAQ Novemberhilfe

1. Welche Umsätze muss ich unter “tatsächliche oder prognostizierte Umsätze im November 2020 im Zeitraum der Schließung” angeben?

Achtung: Änderung/Erweiterung der FAQ unter 2.1.:
“Im Leistungszeitraum erzielte Umsätze bleiben unberücksichtigt, sofern sie 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht übersteigen. Während des Leistungszeitraums erzielte Umsätze, die über 25 Prozent des Vergleichsumsatzes hinausgehen, werden vollständig auf die Novemberhilfe angerechnet. Umsätze, die im November 2020 nachweislich außerhalb des Leistungszeitraums (also außerhalb der von Schließungen betroffenen Zeit) erzielt wurden, werden nicht berücksichtigt und müssen bei der Antragstellung daher auch nicht mit angegeben werden.
Sollte im Falle einer indirekten Betroffenheit über Dritte der tatsächlich erzielte Umsatz während des Lockdowns 20 Prozent des Vergleichsumsatzes übersteigen, wodurch die Bedingung von mindestens 80 Prozent Umsatzeinbruch nicht mehr erfüllt wäre, entfällt die Novemberhilfe und ist zurückzuzahlen.”


2. Wie verhält es sich mit Überbrückungshilfe und Stipendien? Muss ich diese als Umsatz angeben?

FAQ 2.3. “Über den steuerbaren Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz hinausgehende Posten sind dementsprechend nicht als Umsatz anzugeben (zum Beispiel Corona-Überbrückungshilfe, Versicherungsleistungen, Stipendien).”

UND

FAQ 4.1. “Der Leistungszeitraum der Novemberhilfe überschneidet sich mit der zweiten Phase des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum September bis Dezember 2020). Eine Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe schließt die Inanspruchnahme der Novemberhilfe jedoch nicht aus. Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den selben Leistungszeitraum werden jedoch auf die Novemberhilfe angerechnet.”

3. Kann ich Novemberhilfe beantragen, wenn ich bereits Grundsicherung beziehe?

FAQ 4.6. “Leistungen der Grundsicherung sichern das Existenzminimum und werden als nachrangige Leistung daher nicht auf die Novemberhilfe angerechnet. Im Einzelnen gilt folgendes:

Ich beziehe laufend Leistungen vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II). Stellt das Jobcenter die Leistungen ein, wenn ich Novemberhilfe beantrage?

Nein. Die Novemberhilfe wird nicht als Einkommen gewertet. Sie hat deshalb keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld II.

Ich habe erstmalig durch die Schließungen im November finanzielle Probleme. Kann ich Novemberhilfe und gleichzeitig Arbeitslosengeld II beantragen?

Ja, Sie können beide Leistungen gleichzeitig beantragen. Beide Leistungen werden nicht miteinander verrechnet.

Was passiert mit meinen Betriebsausgaben, wenn ich Arbeitslosengeld II und gleichzeitig Novemberhilfe erhalte?

Das Jobcenter ermittelt aus Ihren Angaben die voraussichtlichen Betriebseinnahmen und – ausgaben. Der Überschuss der Einnahmen wird als Einkommen berücksichtigt. Das ist anders als bei den bisherigen Überbrückungshilfen. Hier konnten Betriebsausgaben bis zur Höhe der Überbrückungshilfe nicht abgezogen werden.


4. Der Direktantrag ist nur möglich, wenn bisher kein Antrag auf eine Überbrückungshilfe gestellt wurde. Ansonsten muss der Antrag auf Novemberhilfe über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

5.Nach dem Absenden des Antrages solltet ihr einen Bestätigungshinweis zum Versand sowie eine Übersicht eurer eingegebenen Daten sehen!

3 kleine hilfreicheTips für den Antrag:

1. Falls ihr euch bzgl. der Branche unsicher seid, findet ihr hier eine Übersicht des Branchenschlüssels mit weiterführenden Erklärungen: Branchenschlüssel: Klassifikation der Wirtschaftszweige rechts unter “Auswahl”: ->”Wirtschaftszweigklassifikationen”, -> “Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ)”, -> “Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)”: dann unter der Überschrift auf die Schaltfläche “auswählen” klicken

2. Unter 4.2. Für die Angabe eures Monats/Jahresumsatzes werden nur volle Zahlen akzeptiert, also verzichtet auf Komma und Centbeträge.

3. Unter. 4.3. “Dauer der Schließung des Unternehmens im November”: der Wert kann maximal 29 betragen

In den FAQ sowie auf der Startseite des Direktantrages finden sich weitere hilfreiche Informationen zur Antragsstellung. Alternativ könnt ihr euch die Hilfe zur Antragstellung auch hier als PDF ansehen:

Darüber hinaus plant die Regierung eine Verlängerung der Novemberhilfe für den Dezember (Quelle: Tagesschau | dpa). Ausgehend von Verlängerung und Ausweitung der aktuellen Eindämmungsmaßnahmen bis zunächst 20. Dezember soll diese Wirtschaftshilfe “an das Modell der November-Hilfen angelehnt sein”.

Für die Novemberhilfe rechnet die Regierung mit Kosten von 14 bis 15 Milliarden Euro, für den Dezember wird sogar mit 17 Milliarden kalkuliert. Es sei aktuell jedoch offen, ob wieder 75 Prozent des Umsatzausfalles erstattet werden.

Wir hoffen, dass bis dahin die Kritikpunkte der aktuellen Novemberhilfen aufgenommen und die Richtlinien entsprechend angepasst werden. Zum Beispiel keine Branchenausnahmen vorzunehmen oder jegliche in Deutschland versteuerte Umsätze zu berücksichtigen, sofern sich die Wohn- und Betriebsstätte in Deutschland befindet.

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Erste Details zur “außerordentlichen Wirtschaftshilfe” bekannt


In einer Pressemitteilung hat das Bundesfinanzministerium die ersehnten Details zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe im November bekannt gegeben.

Für antragsberechtigte Solo-Selbstständige dürfte vor allem Punkt 6 eine Erleichterung sein.
“Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.”

Unsicherheit herrscht aktuell besonders bei den Kulturschaffenden noch bei den Begrifflichkeiten von “geschlossenen Unternehmen” sowie gegenzurechnenden “Umsätzen im Monat November”. Es geht dabei vorrangig um die Unklarheit im Bezug auf den Umgang mit Grundsicherung und erzielten Umsätzen oder Geldeingängen im Monat November, die eigentlich anderen Monaten zugehörig sind. Eine klare Definition inwieweit das Datum des Geldeingang oder der Leistungserbringung relevant sind, ist hier benötigt.

Die zugehörigen FAQ zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen findet ihr unter: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe

zur gesamten Pressemitteilunghttps://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-11-05-PM-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november.html

Auch der VGSD hat aus einer Vielzahl von Dokumenten und Hintergrundgesprächen den aktuellen Wissensstands dazu zusammengetragen und ist dabei, die resultierende FAQ weiter laufend zu ergänzen. Falls auch ihr eine spezielle Fragen habt, schreibt sie gerne direkt auf der Seite des VGSD in die Kommentare:


https://www.vgsd.de/was-ueber-die-novemberhilfen-bisher-bekannt-ist/

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Aufruf: Zeig uns dein Gesicht

Bündnispartner “Künstler! Hilfe! Jetzt!” sammeln gemeinsam mit IKiD Videobotschaften.

Die Kooperationen unter den Verbänden und Initiativen wachsen enger zusammen.

Unser Bündnispartner Künstler Hilfe Jetzt richtet sich mit folgender Videobotschaft an euch. Und die Collins Brothers finden mit diesem eleganten Aufruf exakt die passenden Worte. Denn wir alle, Initiativen und Verbände, haben in den letzten Wochen und Monaten Kontakte genutzt und neue geknüpft. Und wir haben Erfolg. Das Interesse und vor allem die Bereitschaft zuzuhören wachsen weiter. Also erzählt uns eure Geschichte. Zeigt uns eure Gesichter. Wir haben noch viel vor und wir bleiben dran!

kuenstlerhilfejetzt@gmx.de

Auch wir werden uns beteiligen. Und wir weiten diesen Aufruf aus:

Ihr seid Veranstalter, Agenturen, Caterer, Tontechniker, Coaches, Guides, Lehrer, Kunsthandwerker, Roadies, Gastronomen, Dolmetscher u.v.m.? Ihr seht euch als Kulturschaffende und/oder Soloselbstständige, fühlt euch jedoch als Künstler nicht angesprochen? Dann sendet uns eure Botschaft hier auf Facebook oder an:

VideoanIKiD@gmx.de

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09.09.2020 Großdemonstration: “Alarmstufe Rot”

Unter dem Bündnis #AlarmstufeRot versammeln sich morgen zahlreiche Initiativen und Verbände aus der Veranstaltungswirtschaft in Berlin um ihren Forderungen an die Regierung Nachdruck zu verleihen. Betroffen sind, unabhängig von ihrem Erwerbststatus, vor allem Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige, GbR’s, Institutionen und Vereine aus den unterschiedlichsten Bereichen und Branchen des Veranstaltungssektors.

Für die konkreten Forderungen der vorwiegend im Kultur- und Veranstaltungssektor tätigen Soloselbstständigen, Freischaffenden und Kleinstunternehmen geht die “Initiative Kulturschaffender in Deutschland” unter anderem gemeinsam mit “Künstler! Hilfe! Jetzt!” auf die Berliner Straßen.

Auch weitere Partner und Unterstützer wie die “Initiative für die Veranstaltungswirtschaft” oder der “Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschlands” sind vor Ort.

Treffpunkt (Start der Fussdemonstration):
Neptunbrunnen, Rathausstraße 1, 10178 Berlin – 11 Uhr

weitere Informationen: https://alarmstuferot.org/demos